Anlässlich der Mitgliederversammlung 2007 stellte sich ASW-Vorsitzender Dr. Thomas Menk den Fragen der WIK.
Zentrales Thema der Inneren Sicherheit für Politik und Medien ist seit 2001 der islamistische Terrorismus. Im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsverantwortung ist die Vermeidung und Abwehr von Anschlägen sicherlich auch ein Anliegen der Wirtschaft - aber ist der Terrorismus, vielleicht abgesehen von Verkehrsdienstleistern, ein Risikofeld, das für das einzelne Unternehmen ganz weit vorne rangiert?
Dr. Thomas Menk: Es gibt bisher keine
oder zumindest öffentlich nicht bekannt gewordene Anhaltspunkte für eine konkrete terroristische Bedrohung von Wirtschaftsunternehmen in Deutschland. Dies heißt aber nicht, dass der islamistische Terror für die Sicherheit und die Geschäftsprozesse der Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Zunächst zeigen die Anschläge von Madrid und London, dass Angriffe auf öffentliche oder private Ziele ganz allgemein Auswirkungen auf die Wirtschaftsprozesse westlicher Staaten haben können, zum Beispiel Börseneffekte. Darüber hinaus sind vor allem öffentliche und private Einrichtungen kritischer Infrastruktur einer kontinuierlichen abstrakten Gefährdung auf hohem Niveau ausgesetzt.
Das gravierendste Problem in diesem Zusammenhang stellt jedoch die seit Jahren andauernde Gefährdung von Mitarbeitern, Einrichtungen und Prozessen der Unternehmen dar, die in Ländern oder Regionen mit signifikantem, das heißt konkretem Anschlags- oder Entführungsrisiko operieren. In diesem Fall sind Maßnahmen der Unternehmen zur Gewährleistung von Frühwarnung, Prävention und Reaktion sowie die enge Kooperation von Wirtschaft und Staat unerlässlich. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich das Phänomen Terrorismus nicht kurzfristig verflüchtigen wird, sind die beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen der Unternehmen sowie Erfolge in der Bekämpfung des Terrorismus unverzichtbare Voraussetzung für eine vertretbare und ökonomisch sinnvolle Präsenz in den betroffenen Märkten.
Gibt es Maßnahmen, die ein einzelnes Unternehmen aktuell treffen könnte, um einen sinnvollen eigenen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten?
Dr. Thomas Menk: Hier muss man zwischen offensiven und defensiven Maßnahmen unterscheiden. Verfolgung und Neutralisierung terroristischer Täter beziehungsweise Strukturen sind unter politischen und rechtlichen Gesichtspunkten primär Aufgabe des Staates. Unternehmen können hier nur sekundär, das heißt unterstützend mitwirken, in dem sie auffällige Phänomene in ihrem Wirkungsbereich den zuständigen öffentlichen Stellen zur Kenntnis bringen. Im Bereich der Abwehr - gerade im Falle der Präsenz in gefährdeten Märkten - sind Maßnahmen jedoch möglich und sinnvoll. Dies beginnt mit der aufmerksamen Beobachtung des eigenen Operationsfeldes und der damit verbundenen Sensibilisierung der Mitarbeiter und endet mit dem Vorhalten und der Beherrschung tauglicher Notfallprozesse.
Viele Gesetze oder internationale Vereinbarungen zur Terrorbekämpfung haben Auswirkungen auf die Tätigkeit der Unternehmen. Abläufe in der Logistik, in der Auswahl der Geschäftspartner oder im Reiseverkehr werden mühsamer, in den Schutz Kritischer Infrastrukturen muss zusätzlich investiert werden. Die Wirtschaft scheint das alles klaglos zu schlucken. Sind die Mehrkosten - auch für den Mittelstand - nur Peanuts?
Dr. Thomas Menk: Nein, vor dem Hintergrund der von Ihnen beschriebenen zunehmenden Rechtsschöpfung sind diese Mehrkosten sehr ernst zu nehmen. Soweit die dabei in Aussicht genommenen Maßnahmen bei einer langfristig schwierigen Sicherheitslage ganz allgemein zu mehr Sicherheit und damit zum Erfolg der Geschäftsprozesse führen, sind diese Kosten akzeptabel, weil ökonomisch sinnvoll.
Man wird aber sehr aufmerksam beobachten müssen, ob die Maßnahmen im Interesse aller beteiligten Unternehmen und Volkswirtschaften erfolgen oder Partikularinteressen dienen.
Welches sind die wichtigsten anderen zentralen Herausforderungen, mit denen sich Unternehmenssicherheit heute befassen muss?
Dr. Thomas Menk: Im Zusammenhang eines irreversibel globalisierten Wettbewerbs und der damit verbundenen Notwendigkeit einer globalen Orientierung der deutschen Wirtschaft werden die Herausforderungen für das Sicherheitsmanagement dramatisch zunehmen. Neben die Gefährdungen im nationalen Wettbewerb treten zunehmend die spezifischen Sicherheitsrisiken der internationalen Märkte mit ihren heterogenen Wettbewerbskulturen. Dies reicht von politischen Krisen und bewaffneten Konflikten in den Marktregionen, über den Kampf um technologisches und sonstiges strategisch bedeutsames Unternehmenswissen bis hin zu den vielfältigen transnationalen und marktspezifischen kriminellen Bedrohungen.
Da sich die Sicherheitsdoktrinen der Nationalstaaten und zwischenstaatlichen Organisationen der zunehmenden wirtschaftlichen Internationalisierung - wenn überhaupt - nur unzureichend und zu langsam anpassen, stehen Unternehmenssicherheit und private Sicherheitsdienstleister vor großen, oft noch nicht hinreichend erkannten Veränderungen ihrer Aufgaben und Prozesse. In einer globalisierten Wirtschaft, deren Aktionsfeld Staaten und Märkte mit unterschiedlichsten Sicherheitskulturen sind, wird ein flexibles und wirksames Sicherheitsmanagement zum unvermeidlichen Erfolgsfaktor.
Die Anforderungen von KonTraG und Sarbanes-Oxley, der wachsende Stellenwert von Compliance für das Image eines Unternehmens zeigen, die nichtoperativen Risiken müssen in den Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Sollte das auch Auswirkungen auf die Stellung der Unternehmenssicherheit haben?
Dr. Thomas Menk: Dies wird zumindest Auswirkungen auf das Sicherheitsmanagement großer Unternehmen haben. Gerade im Zusammenhang der Identifizierung und Aufklärung von compliance-widrigem Verhalten können bestehende oder aufzubauende Ermittlungs- und Informationsschutzteams viel beitragen, wobei in vielen Unternehmen eine Qualifizierung bestehender Strukturen erforderlich sein wird. Darüber hinaus wird Frühwarnung durch präventive, intelligence-orientierte Verfahren ein Hauptfaktor bei der Herstellung und Bewahrung von Compliance sein.
Schließlich wird die Frage zu beantworten sein, ob es weiter sinnvoll ist, wenn unterschiedlichste, aber zumeist miteinander verwobene Risiken von verschiedenen Ordnungsfunktionen im Unternehmen (Recht, Revision, Sicherheit, Compliance etc.) parallel bearbeitet werden. Hier könnten sich strategische Veränderungen hin zu einem ganzheitlichen Risikomanagement abzeichnen.
Aus Frankreich wird der Begriff «guerre économique» nach Deutschland getragen. Ähneln die Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Unternehmen tatsächlich einem «Wirtschaftskrieg» oder ist das eher ein Thema für die Volkswirte oder gar für die Regierungen?
Dr. Thomas Menk: Sie berühren ein schwieriges Thema. Der Begriff «Wirtschaftskrieg» bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eher ein Phänomen, das in der Sphäre des Politischen und - nachgelagert - des Völkerrechts angesiedelt ist. Bisher versteht man darunter einen Konflikt zwischen Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der unterhalb der Schwelle des klassischen Krieges mit wirtschaftlich wirksamen Mitteln ausgetragen wird.
Der französische Begriff «guerre économique» geht weit darüber hinaus, weil er auch private Akteure, vor allem Wirtschaftsunternehmen und unterstützende Dienstleister aller Art, als «Kriegspartei» anerkennt und berücksichtigt. «Guerre économique» ist nach diesem Verständnis in erster Linie ein neuer Modus des Wettbewerbs, der sich durch große Härte und einem weitgehenden Fehlen von Regeln auszeichnet und sowohl staatliche als auch private Akteure umfasst.
Es wird sich zeigen, ob sich ein gewandelter Begriff des «Wirtschaftskrieges» in Deutschland durchsetzen kann. Die damit verbundenen Handlungen und Gefährdungen sind - oft unterschätzt - längst Realität und keineswegs ein Thema nur für Regierungen und Wissenschaftler. Sie gehören zu den oben erwähnten Herausforderungen des globalisierten Wettbewerbs und betreffen die Unternehmen unmittelbar.
Reicht unser «Kriegsrecht» mit UWG und strafrechtlichen Nebengesetzen gegen solche teilweise illegale «Competitive Intelligence» aus oder brauchen wir das angelsächsische Unternehmensstrafrecht?
Dr. Thomas Menk: Sicherlich müssen die Staaten rechtliche Instrumente zur Eindämmung der «guerre économique» entwickeln, wenn sie der Anarchisierung des Wettbewerbs nicht kampflos zusehen wollen. Entscheidend ist aber, dass sich die Unternehmen selbst vor entsprechenden wirtschaftlichen «Kampfhandlungen» schützen. Dazu gehört die Sensibilisierung des Managements im Hinblick auf neue schärfere Wettbewerbshandlungen, aber auch der Einsatz geeigneter Abwehrmittel.
Große Unternehmen vertrauen bei ihren Sicherheitsmaßnahmen gerne auf ihre Bordmittel. Abgesehen davon, dass es immer gut ist, mit den Sicherheitsbehörden im Gespräch zu bleiben, worin könnte denn für die deutschen Unternehmen der Nutzen der vom Bundeskriminalamt initiierten «Global Player Initiative» liegen?
Dr. Thomas Menk: Der Nutzen von Initiativen zur Verbesserung der Kooperation zwischen staatlichen Sicherheitsbehörden und Wirtschaft - die «Global Player Initiative» des BKA ist nur eine von vielen denkbaren - sollte in der messbaren Optimierung der operativen Zusammenarbeit auf bestimmten Aufgabenfeldern liegen. Dabei sollten beherrschbare Zusammenarbeitsformen angestrebt werden.
Die generelle, auch außenwirksame politische Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft in Sicherheitsfragen sollte - auch im Interesse mittelständischer und kleinerer Unternehmen - zwischen den zuständigen öffentlichen Stellen und Verbänden getragen werden. Diese Zusammenarbeit ermöglicht ein freies konstruktives Gespräch und vermeidet Missbefindlichkeiten.
Nochmals speziell zur Global Player Inititative: Was ist mit dem dabei nicht beteiligten Mittelstand, der ja auch immer internationaler aufgestellt ist? Können hier ASW und VSWn dafür sorgen, dass wettbewerbsverzerrende Unterschiede bei der Weitergabe von Sicherheitsinformationen verhindert werden?
Dr. Thomas Menk: Es ist klar, dass bei entsprechenden Initiativen nicht alle Unternehmen einbezogen werden können. Klar ist aber auch, dass die Globalisierung und die damit verbundenen Sicherheitsgefährdungen den Mittelstand längst erreicht haben.
Es ist Aufgabe der Verbände und der großen Unternehmen, in deren Zuliefererkette sich die meisten mittelständischen Unternehmen wiederfinden, dafür zu sorgen, dass diese Unternehmen in der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft nicht abgehängt werden. Verbände und Großunternehmen haben insoweit eine wichtige Brückenfunktion.
Im allgemeinen werden die Beziehungen zwischen der ASW und den Sicherheitsbehörden gelobt. Aber auch in funktionierenden Beziehungen darf man ab und zu Forderungen an den Partner stellen. Was würden Sie sich wünschen?
Dr. Thomas Menk: Die Beziehungen zwischen der ASW und den zuständigen Bundesministerien sowie Bundessicherheitsbehörden haben sich in den letzten Jahren tatsächlich verbessert. Dies zeigen zum Beispiel die regelmäßigen bilateralen Gespräche und die in der Folge verbesserte Versorgung der ASW mit Informationen zur Sicherheitslage. Eine gute Wirkung im Hinblick auf das gegenseitige Verständnis haben schließlich die zahlreichen gemeinsamen Veranstaltungen.
Natürlich bleiben Wünsche offen. Zu erinnern ist an die geplante regelmäßige multilaterale Erörterung der drängenden Sicherheitsprobleme auf politisch hoher Ebene, an der die Spitzen von ASW und die Leitungsebene der betroffenen Bundesministerien und Bundessicherheitsbehörden beteiligt sein sollten. Solche Gespräche würden noch mehr Vertrauen schaffen sowie Bedeutung und Wert der Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft auf dem Feld der Sicherheit unterstreichen.
Im letzten Jahr hat sich die ASW Leitlinien für ihre Tätigkeit gegeben. Wie sieht ihre Zwischenbilanz aus, wo ist die ASW voran gekommen und worauf sollte noch mehr Augenmerk gerichtet werden?
Dr. Thomas Menk: Die Zwischenbilanz ist überwiegend positiv. Über die weitere Verbesserung der Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft hinaus haben wir neue und wichtige Themenfelder bearbeitet, wie etwa die Frage nach Methodik und Organisation des Sicherheitsmanagements in einer globalisierten Wirtschaft. Daneben haben wir erste Schritte auf dem Weg der Zusammenarbeit mit anderen europäischen Sicherheitsverbänden unternommen und Gespräche mit der parlamentarischen Sphäre als Vorstufe einer wirksameren Interessenvertretung initiiert.
Im übrigen bleiben die Leitsätze Daueraufgabe. Vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen der ASW können wir sehr zufrieden sein.
Unter den ASW-Mitgliedern wird diskutiert, wie es durch eine Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen ASW und Verbänden für Sicherheit die Leistungsfähigkeit erhöht werden kann. Gibt es hier bereits Ergebnisse?
Dr. Thomas Menk: Wir haben im Mai 2007 eine erste außerordentliche Mitgliederkonferenz zu den strategischen Perspektiven der ASW durchgeführt. Dabei wurden mögliche strukturelle Veränderungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcen erörtert.
Als ersten Erfolg betrachte ich die Vereinbarung, zu prüfen, ob und wie die Interessen von überregional aufgestellten Großunternehmen direkt in die Arbeit der ASW auf Bundesebene integriert werden können. Es sollte klar sein, dass sich die ASW hier bewegen muss, damit die Gründung eines Verbandes der «Dax-Unternehmen» vermieden werden kann.
Darüber hinaus wurde eine signifikante Erhöhung der Beiträge der regionalen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft vorgeschlagen, die im Juli auf der Jahresmitgliederversammlung beschlossen wurde.
Im Hinblick auf die Aufgabenverteilung von ASW und Mitgliedsverbänden besteht Einigkeit, dass die ASW für alle sicherheitspolitischen Themen auf Bundesebene und internationaler Ebene zuständig ist, während die Regional- und Fachverbände auf Landesebene bzw. entsprechend ihrer fachlichen Orientierung wirken.
Schließlich ist beabsichtigt, in Zukunft mindestens einmal im Jahr eine solche «politische Konferenz» der Mitglieder durchzuführen. Auf diese Weise können die Beziehungen und das Vertrauen zwischen der ASW und ihren Mitgliedsverbänden nachhaltig verbessert werden.