Allein bei der Deutschen Bahn entstehen durch Graffiti jährlich Kosten in Millionenhöhe für die Beseitigung der Lackschäden. Hinzu kommen Kosten für Maßnahmen der technischen Prävention, wie Kameraüberwachung, Wachdienste, Antigraffiti-Beschichtungen und das Auftragen von Speziallacken, um Fahrzeuge schneller zu reinigen. Nach Angaben der Bahn belief sich der Gesamtschaden 2007 auf mehr als 50 Mio. EUR. Insgesamt wurden rund 22.000 Strafanzeigen gegen Graffiti-Sprayer gestellt.
Sie kommen meist nachts und
Eine Mauer reicht... Bild: Michael Wegner, Wohnschutz mobile Dienstleistungen |
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vermummt. Das Ergebnis lässt sich dann tagsüber in meist leuchtenden Farben "bewundern". Graffiti ist ein fester Bestandteil des Straßenbilds geworden - das "Kunstwerk" wird von der Szene bewundert, doch für die Betroffenen ist es oft lediglich eine Schweinerei. Nicht selten werden auch Unternehmen "aufgehübscht" - besonders die Deutsche Bahn AG ist ein Ziel der illegalen Aktionen. Das unerlaubte Sprühen war zwar schon immer ein Straftatbestand, doch nun wurden der Tatnachweis und die Verurteilung mit den entsprechenden Konsequenzen für die Sprayer vereinfacht. Redaktionsmitglied Claus Schaffner befragte Martin Mester, Kriminaldirektor im Polizeipräsidium Münster und Leiter der "Ordnungspartnerschaft Graffiti in der Stadt Münster" zu den Auswirkungen der Gesetzes-Änderung.
| Martin Mester, Kriminal- direktor im Polizeiprä- sidium Münster und Leiter der "Ordnungspartnerschaft Graffiti in der Stadt Münster". |
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Die Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Graffiti* wird als praxistauglich eingeschätzt. Können Sie das bestätigen?
Martin Mester: Vor der Gesetzesänderung musste die Strafbarkeit in den Fällen, in denen eine "Substanzverletzung" angezweifelt wurde, durch teilweise sehr aufwändige Gutachten nachgewiesen werden. Insofern ist es im Rahmen der Ermittlungen nunmehr einfacher, den Tatnachweis zu erbringen. Der Anteil der Fälle, in denen die Substanzverletzung im Verfahren tatsächlich in Zweifel gezogen wurde, lag allerdings in Münster nur bei rund 25%.
Auswirkungen zeigt die Gesetzesänderung auch mit Blick auf zeitliche und kostenmäßige Aspekte. Gutachten in einschlägigen Strafprozessen haben in der Vergangenheit nicht selten zu einer unangemessen langen Prozessdauer und zu Prozesskosten geführt, die teilweise weit höher waren, als der vom Täter angerichtete Schaden. Prozesse können jetzt wesentlich zügiger abgewickelt werden und Prozesskosten, die ja in einigen Fällen auch vom Staat übernommen werden, verringern sich entsprechend. Ein Rückgang der Fallzahlen aufgrund der Gesetzesänderung ist allerdings in Münster nicht feststellbar.
Graffiti findet sich praktisch überall. Lassen sich dennoch "Lieblingsziele" der Szene ausmachen?
Martin Mester: Ganz oben auf der Liste stehen Reisezugwagen der DB und besonders der ICE ist gefragt. Daneben sind besonders Straßen-, U- und S- Bahnen betroffen sowie Wände entlang der Gleisanlagen und Zugstrecken. Außerdem trifft es häufig die Lärmschutzwände entlang der Bundesautobahnen und Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Stadtgebiete. Auch Schilder im rechten Winkel zur Fahrtrichtung sind ein Ziel.
Die Bahn ist deswegen so "beliebt", weil in der Ursprungszeit der Graffiti-Bewegung in New York Eisenbahnzüge als "rollende Ausstellungsfläche" genutzt wurden. Dieser besondere Stellenwert der Züge ist bis heute in der Szene erhalten geblieben. Graffitisprayer sind im Grunde kreative Werbefachleute. Flächen, die eine besondere Öffentlichkeitswirkung haben, sind damit in der Regel auch lukrative Flächen für die Anbringung von Graffiti.
Industrie-Unternehmen oder Behörden und Banken sind weniger betroffen? Es gibt doch auch politisch motivierte Graffiti.
Martin Mester: Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass Sprayer eher das "anonyme" und nicht einer konkreten Person zuzuordnende Eigentum beschädigen. Das betrifft eben etwa die Anlagen von Verkehrsunternehmen.
Wenn Sprayen zur Sucht wird Bild: Guenter Kuhr, VANDAGRAF |
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In Bezug auf Immobilien kann festgestellt werden, dass öffentlichkeitswirksame Gebäude häufiger betroffen sind, weil die Graffiti aus mehreren Blickrichtungen, zum Beispiel an Straßenkreuzungen, gesehen werden können. Für Sprayer sind diese Flächen attraktiv, weil eine ihrer Motivationen die Steigerung des Ruhmes innerhalb der Szene ist. Darüber hinaus gibt es keine verwertbaren Zahlen, aber es lässt sich sagen, dass öffentliche Träger zu gleichen Teilen geschädigt sind wie private Eigentümer - also auch Unternehmen. Entscheidend ist die Lage der Fläche, nicht der Eigentümer.
Allgemein gilt, dass die Graffitiszene nicht politisch motiviert ist. Insofern handelt es sich bei Sachbeschädigungen mit politischem Inhalt in der Regel um ein anderes Täterklientel. Nur wenige Sprayer bedienen sich gesellschaftlicher Themen - wie etwa der als "Sprayer von Zürich" bekannt gewordene Harald Naegli. Diese "Künstler" stellen im herkömmlichen Sinn von Graffiti eine Ausnahme dar.
Bei vielen der genannten Beispiele werden doch im Rahmen der Unternehmenssicherheit auch Sicherheitssysteme, wie etwa Videoüberwachung, eingesetzt. Bietet diese keinen Schutz?
Martin Mester: Videoüberwachung hat einen begrenzten präventiven Charakter. Vermummung ist ein probates Mittel, um diese Überwachung auszuhebeln. Das ist in der "harten" Szene bekannt. Doch auch unvermummte Täter müssen im Zuge der Ermittlungen zunächst einmal identifiziert werden. Technische Systeme reduzieren aber Tatgelegenheitsstrukturen in den Bereichen, wo sie eingesetzt werden. Doch letztendlich suchen Sprayer Orte auf, die weniger gut überwacht sind. Die Kriminalität verlagert sich also, weil die Überwachungssysteme nicht die Ursache der Kriminalität angehen. Vereinzelte Sprayer sehen aber auch einen besonderen Anreiz darin, ein höheres Risiko als Mutprobe einzugehen. Trotzdem werden einige Täter abgehalten, Straftaten an videoüberwachten Orten zu begehen.
Welche Rolle spielen bei der Bekämpfung der Einsatz der Polizei und privater Sicherheitsdienstleister?
Martin Mester: Das Engagement privater Dienstleister reduziert sich meist auf die Entfernung aufgebrachter Graffiti-Schriftzüge. Nur in bestimmten Einzelfällen werde Sicherheitsfirmen beauftragt, besondere Objekte zu bewachen und Graffiti-Delikte zu verhindern.
Doch viele Polizeibehörden haben ihre Organisationsform für diesen Deliktsbereich angepasst. Wie in Münster gibt es in verschiedenen Städten eine gemeinsame Ermittlungskommission mit der Bundespolizei. Problematisch stellt sich dar, dass Sprayer in der Regel nachts aktiv werden, wenn die Straßen leer und die Entdeckungsrisiken gering sind. Letztlich kann es nicht Ziel polizeilicher Arbeit sein, jeden Winkel einer Stadt zu überwachen. Gleichwohl werden von der Polizei regelmäßig gezielte Überwachungsmaßnahmen an erkannten Kriminalitätsbrennpunkten durchgeführt. In verschiedenen Städten - so auch in Münster - haben sich zudem Landes- und Bundespolizei zu gemeinsamen Ermittlungskommissionen zusammengeschlossen, um diesen Deliktsbereich erfolgreich zu bekämpfen.
In verschiedenen Bereichen von Verkehrsunternehmen werden gezielt Sicherheitsdienstleister im Rahmen der unternehmerischen Sicherheitsvorsorge eingesetzt. Auch hier ist das Ziel, die Tatgelegenheitsstrukturen der Täter zu reduzieren und deren Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Der Regelfall für eine Festnahme ist die Beobachtung des Tatverdächtigen während der Tatausführung.
Welche Präventions-Tipps haben Sie für Unternehmen?
Martin Mester: Schnell und kostengünstig zu realisieren sind zum Beispiel Fassadenbegrünungen, Bewegungsmelder und Zäune, die eine Annäherung an das Gebäude verhindern oder deutlich erschweren. Beispielhaft sind auch große Glasflächen, unebene Untergründe oder Schutzbeschichtungen auf den Wänden. Auch die konsequente und rasche Entfernung illegaler Graffitis ist ein Erfolgsmodul einer wirkungsvollen Prävention und verhindert weitere Beschädigungen.
Ein Beispiel aus Münster: Die Stadtwerke (ÖPNV) haben ihre Linienbusse baulich verändert. Sitzreihen wurden so platziert, dass sich Fahrgäste insbesondere im hinteren Bereich der Busse gegenüber sitzen. So ist keine Anonymität während der Fahrt gegeben. Zusätzlich sind die Fensterflächen im hinteren Fahrzeugbereich mit einer Spezialfolie beklebt, die ein Zerkratzen (Scratchen) verhindert.
Bevor Unternehmen qualifiziertes Personal oder entsprechende Sicherheitstechnik einsetzen, sollte in jedem Fall eine gründliche Situationsanalyse vorgenommen werden.
Wie sollte ein geschädigtes
Die Reinigung: Rolf Pohlmann im Einsatz
Szene aus dem Video "Anti-Graffiti" der Ordnungspartnerschaft Graffiti, Münster, (anschauen, Flash, 50 MB)
Fachleute wie Ralf Pohlmann, Inhaber eines Maler- und Lackiererbetriebs in Münster und spezialisiert auf Graffiti-Entfernung, mahnen zur Besonnenheit bei der Entfernung eines Graffitis. Wird die falsche Methode angewandt, addieren sich zum eigentlichen Schaden eventuell noch Kosten, die durch Umwelt-Schäden entstehen. "Es ist nicht nur der Schaden zu betrachten", so Pohlmann, "sondern auch die Art, diesen zu entfernen. Grundsätzlich gilt, dass zunächst zur sanften Methode gegriffen wird - erst wenn diese nicht das gewünschte Resultat bringt, gehen wir zum nächst-agressiveren Verfahren über."
Pohlmann rät grundsätzlich von Methoden ab, die auf chemischen Verfahren basieren. So gibt es Mittel, die auf natürlichem Weg die Lacke angreifen und einfach per Bürste aufgetragen werden. Das anfallende Wasser zum Nachspülen muss dann allerdings umweltgerecht entsorgt werden. Der Spezialist greift gerne auf Verfahren zurück, bei denen Graffiti durch Strahl-Techniken entfernt werden. Hier stehen wiederum verschiedene Natur-Materialien zur Verfügung - mit unterschiedlichen "Stärken": Feinkörnige Pulver etwa, die - per Düse aufgesprüht - sogar Druckfarbe von einer Zeitung entfernen können, ohne diese selbst zu beschädigen. Die "Körnung" lässt sich aber beliebig steigern, so dass auch hartnäckige Graffiti entfernt werden kann. Bei all diesen Verfahren muss dann nur noch "zusammengekehrt" werden.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit Wände vorab mit einem Schutzanstrich zu versehen, der dann besonders gut funktioniert, wenn es sich um einen glatten Untergrund handelt.
Die Entfernung selbst eines kleineren Graffiti kann mehrere hundert Euro kosten - "nach oben hin", so Pohlman, "sind keine Grenzen gesetzt."
Weitere Informationen unter www.malermeister-pohlmann.de
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Unternehmen vorgehen, nachdem es zum Opfer wurde?
Martin Mester: Grundsätzlich soll jede Straftat umgehend bei der Polizei angezeigt werden. Racheakte sind nach meiner Erfahrung nicht zu befürchten. Gewalt ist generell kein charakteristisches Merkmal der Graffiti-Bewegung - jedoch können Übergriffe auf Zeugen, die couragiert und tatkräftig eingreifen, nie gänzlich ausgeschlossen werden. Daher wird dringend von einem Eingreifen durch Zeugen abgeraten.
Viele Kommunen bieten legale Flächen zum Sprayen an. Führt dies zu messbaren Erfolgen? Ist dies auch ein Weg für Unternehmen um Schäden schon im Vorfeld zu verhindern?
Martin Mester: Zu unterscheiden ist zwischen so genannten Auftragsarbeiten (der Kunde legt eine Motivbindung fest) und legalen Flächen ohne Motivbindung. Dabei werden im ersten Fall Auftragsarbeiten von Sprayern gegen Entgelt durchgeführt. Hier kann der Kunde bestimmen, welches Motiv er gesprüht haben möchte. So gestaltete Flächen bleiben erfahrungsgemäß vor weiteren, illegalen Graffiti verschont. Im zweiten Fall werden der Szene von den Eigentümern leer stehende Gebäude und Hallen zur Verfügung gestellt, deren Wände sie dann nach eigener Vorstellung kreativ gestalten können.
Um die präventive Wirkung solcher Flächen bewerten zu können, muss man die Sprayerszene etwas differenzierter betrachten. Sprayern, die nur legal sprühen, kann eine Möglichkeit geschaffen werden, ihrer "Neigung" nach zu gehen. Für Sprayer, die sowohl illegal als auch legal sprühen, kann durch das Angebot legaler Flächen ein Ventil geschaffen werden und in gewissem Umfang verhindert werden, dass dieser Sprayertyp illegal sprüht. Sprayer, die nur illegal sprayen, sind durch legale Flächen nicht davon abzuhalten.
Wenn eine Kommune oder ein Unternehmen mit legalen Flächen gute Erfahrungen gemacht haben, sollten diese dort auch weiter eingesetzt werden. Um nachhaltig eine präventive Wirkung zu erzielen ist es allerdings wichtig, Projekte aufeinander und unter den beteiligten Behörden und Institutionen genau abzustimmen. Legale Flächen für Sprayer sind eine Möglichkeit, den "Tatendrang" der Szene zu kanalisieren. Arbeit mit Jugendlichen, beispielsweise in Graffiti-Workshops, ohne jedoch anschließend auch legale Flächen zur Verfügung stellen zu können, erweist sich eher als kontraproduktiv.
Hintergrund
"Graffiti-Gesetz im Kampf gegen Schmierereien erfolgreich", so titelte eine kurze Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz im Dezember letzten Jahres. Hintergrund war die Evaluierung einer Vereinbarung aus einem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2005, wonach die "Praxistauglichkeit der Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Graffiti zwei Jahre nach deren Inkrafttreten überprüft werden sollte". Dies ist nun geschehen und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fasst die Ergebnisse folgendermaßen zusammen: "Die im September 2005 eingeführte Neuregelung zur Strafbarkeit von Graffiti hat sich bewährt. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesjustizministeriums bei den Justizverwaltungen der Länder zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Die Evaluierung zeigt, dass die neue Regelung praxistauglich ist."
Bis zu dieser Gesetzesnovelle konnten die Gerichte Graffiti nur dann als Sachbeschädigung bestrafen, wenn nachweisbar war, dass die Farbe die Substanz beschädigt hat, auf die sie aufgesprüht wurde. Dazu musste im Strafverfahren oft mit zeit- und kostenaufwändigen Gutachten untersucht werden, ob die Reinigung der Sache - sei es eine Hauswand oder ein Zugwaggon - zu einer Beschädigung des Mauerwerks oder der Karosserie geführt hat.
Seit der Neuregelung genügt es nun, wenn das Erscheinungsbild der jeweils geschützten Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird - auf eine Substanzverletzung kommt es nicht mehr an. Die Anforderungen an den Nachweis einer Sachbeschädigung durch Farbschmierereien sind damit wesentlich erleichtert worden - damit entfallen in der Regel auch Gutachten zur Frage der Beschädigung der durch die Graffiti betroffenen Sache. |
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