Im Sicherheitsgewerbe tut sich derzeit einiges. Der Mindestlohn ist trotz Ablehnung des Tarifausschusses noch nicht endgültig vom Tisch. Im Programm Innere Sicherheit der Innenministerkonferenz betont ein eigener Abschnitt über das Verhältnis von Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern den Wert dieser Zusammenarbeit, und dort ist auch die Möglichkeit angesprochen, eine Zertifizierung der Unternehmen verbindlich vorzuschreiben. Manfred Buhl, Vizepräsident des BDWS und CEO des deutschen Marktführers SECURITAS, sieht das Sicherheitsgewerbe deshalb vor einer Trendwende. WIK sprach mit ihm über Stand und Zukunft der Branche.
Herr Buhl, die Bedeutung der Sicherheitsdienstleistung wächst in unserer Gesellschaft - auch für die Behörden, wie die Innenminister bestätigten. Von imageschädigenden großen Pleiten blieb die Branche seit Heros verschont. Viele Kunden, insbesondere im gewerblichen Bereich, sind laut der aktuellen WIK-Sicherheits-Enquête mit ihren Dienstleistungspartnern recht zufrieden. Ihre Branche scheint also auf einem guten Weg. Warum fordern Sie dennoch eine Trendwende?
Manfred Buhl: Die Rahmenbedingungen in unserer Branche stimmen nicht. Die Markteintrittsbarrieren für die deutsche Sicherheitswirtschaft sind sehr niedrig. Sie zählen zu den niedrigsten in ganz Europa. Im Prinzip braucht ein angehender Unternehmer nur ein einwandfreies Führungszeugnis und eine achtzigstündige Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) im Unternehmerlehrgang, um in unserer Branche mitzumischen. Zum Vergleich: Jeder einfache Wachmann erhält 40 Stunden als Grundbeschulung durch die IHK. Betriebswirtschaftliches Know-how, Fähigkeit zum Qualitätsmanagement, Sozialkompetenz - all das muss ein Sicherheitsunternehmer nicht nachweisen.
Vielen Unternehmern hierzulande fehlen diese Kenntnisse oder schlicht die Bereitschaft, sich an geltende Regeln zu halten. Sie wollen kein seriöses Unternehmen aufbauen und kostenbewusst führen; sie wollen nur das »schnelle Geld« machen und die lückenhaften Kontrollen durch Gewerbeaufsicht, Kunden und Gewerkschaften ausnutzen. Vor allem diese unseriösen Unternehmer sind verantwortlich für Dumpingpreise, die den Markt für Sicherheitsleistungen kaputt machen und für die Angestellten unzumutbar sind.
Um diese unhaltbaren Zustände zu ändern, wollen wir eine Trendwende im Sicherheitsgewerbe. Wir wollen verbindliche Mindestlöhne, die Dumpingpreise verhindern, und ein Verfahren zur Zertifizierung der Sicherheitsunternehmen. So können wir die deutschen Sicherheitsunternehmen fit machen für Europa und für die Zeit nach der Aufhebung der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit. Vor allem verbessert sich so die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen. Davon profitieren alle, weil unsere Gesellschaft dadurch sicherer wird.
Welche Rolle spielt dabei der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS)?
Manfred Buhl: Seit Jahren unternimmt der BDWS große Anstrengungen, um die Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe zu verbessern:
- 1. Der Verband hat die DIN 77200 erarbeitet. Sie fordert nachprüfbare Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen als Grundlage für qualitätsorientierte Ausschreibungen.
- 2. Er hat Anfang dieses Jahrhunderts eine Qualifizierungsoffensive gestartet und dabei geholfen, neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen: Dazu zählen beispielsweise Berufsausbildungen wie die Fachkraft für Schutz und Sicherheit und die Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Außerdem gibt es nun zahlreiche Möglichkeiten eines Fachhochschulstudiums für das Sicherheitsmanagement.
- 3. Nicht zuletzt macht sich der BDWS stark für mehr Transparenz im Tarifdschungel und für die Einführung eines Mindestlohns.
Die Organisierte Kriminalität versucht in einigen großen Städten, Einfluss auf die Türsteherszene zu gewinnen. Oder haben Sie, wenn Sie von unseriösen Unternehmern sprechen, vor allem andere im Blick?
Manfred Buhl: Wenn es der Organisierten Kriminalität gelingt, stärkeren Einfluss auf die Kontrolleure vor Diskotheken zu gewinnen, dann hat sie damit nur einen kleinen Teil des Sicherheitsgewerbes unterwandert. Aber auf das Image des Sicherheitsgewerbes würde sich diese kriminelle Einflussnahme negativ auswirken, da teilweise auch Beschäftigte von regulären Sicherheitsunternehmen Kontrollen vor Diskotheken durchführen.
Wenn ich von unseriösen Unternehmen spreche, meine ich allerdings nicht die Organisierte Kriminalität. Ich beziehe mich auf Geschäftemacher, die als reguläre Unternehmer in unserer Branche auftreten und von namhaften Kunden und der öffentlichen Hand beauftragt werden. Sie arbeiten mit Tricks und unsauberen Methoden, um das »schnelle Geld« zu machen.
Diese Unternehmer halten bewusst ihre Verpflichtungen und Zusagen nicht ein, etwa Qualifizierung und Lohnniveau ihrer Mitarbeiter, die in der Dienstleistungsvereinbarung festgeschrieben sind. Das Schlimme daran: Sie können häufig ungestraft so handeln, weil Kunden, Gewerbeaufsicht und Gewerkschaften die Einhaltung der Zusagen nicht kontrollieren. Was in unserer Branche passiert, scheint die zuständigen staatlichen Stellen nicht zu interessieren oder es fehlen Ihnen die personellen Ressourcen für die dringend erforderlichen Kontrollen.
Der BDWS hat bereits qualitative Mindestanforderungen an seine Mitglieder. Und diese 800 Mitglieder - weniger als ein Viertel aller Branchenunternehmen - erreichen zusammen 80% des Branchenumsatzes, ca. 3,6 Mrd. Euro. Muss man dann nicht unterstellen, dass der Markt im Sinne des BDWS und seiner Mitglieder funktioniert?
Manfred Buhl: Die Mitglieder im BDWS sind kein geschlossener Block mit einer gemeinsamen Marktstrategie. Deshalb möchte der BDWS die Anforderungen an die Mitgliedschaft in diesem Verband verschärfen und so einen neuen hohen Qualitätsstandard schaffen. Künftig soll die Mitgliedschaft im BDWS unter anderem voraussetzen:
- eine schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der Tarifverträge, die der BDWS mit den jeweiligen Tarifpartnern abgeschlossen hat, und die Beachtung des Erfüllungsortprinzips
- den Nachweis über die Einhaltung des BDWS-Qualitätsstandards. Dazu zählen die Sachkunde und Zuverlässigkeit des Unternehmers, einer Reihe von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Qualifizierung von Mitarbeitern und Management, der korrekte Umgang mit Auszubildenden, die Einhaltung der Tariftreue sowie Verpflichtungen beim Einsatz von Subunternehmen.
- die Vorlage von Unterlagen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialabgaben und Steuern
- den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und
- den Nachweis der ausschließlichen Beschäftigung von Mitarbeitern gemäß den Kriterien des § 9 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sowie deren Anmeldung bei der Ordnungsbehörde.
Unter anderem um ein bestimmtes Leistungsniveau zu dokumentieren, wird auch eine Zertifizierungspflicht der Unternehmen diskutiert. Auch Sie fordern diese Zertifizierung. Wie realistisch ist die Umsetzung und welche Effekte erhoffen Sie sich davon?
Manfred Buhl: Eine Zertifizierung wird das zuvor beschriebene »Gütesiegel des BDWS« weiter verstärken. Die Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder hat bei der Aktualisierung des "Programms Innere Sicherheit" in diesem Jahr einen Abschnitt über die Kooperation der Polizei und der sonstigen Sicherheitsbehörden mit Sicherheitsdienstleistern eingefügt. In diesem Abschnitt wird gefordert, zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards eine Zertifizierung von Unternehmen im Sicherheitsgewerbe verbindlich vorzuschreiben. Es bleibt offen, ob diese Verpflichtung für jeden Sicherheitsdienstleister gelten soll oder nur eine zwingende Voraussetzung für die Kooperation mit der öffentlichen Hand bildet. Ob sich die im "Programm Innere Sicherheit" geforderte Zertifizierung auf ein bestimmtes Leistungsniveau beziehen soll oder sich nur auf die Normentreue und Zuverlässigkeit des Unternehmens bezieht, muss ebenfalls noch geklärt werden. Ein Leistungsniveau könnte jedenfalls nur sehr begrenzt zertifiziert werden.
Allerdings wäre schon die Zertifizierung der Erfüllung definierter Zuverlässigkeits- und Compliance-Voraussetzungen, einer Dokumentation und ihrer Kontrolle in festgelegten Prozessen in Form eines branchenspezifischen und nachhaltigen Managementsystems ein großer Gewinn. Wir brauchen eine Norm, an der die Zertifizierung auszurichten ist. Die ISO-Normen 9000 ff. sind nicht branchenspezifisch. Die DIN-Norm EN 7700 ist ebenfalls nicht geeignet, weil ihre Zielrichtung das Ausschreibungsverfahren bildet.
Normalerweise hat der Markt immer Recht. Warum sollte der Kunde freiwillig mehr zahlen, wenn er nur niedrige Qualifikationen benötigte?
Manfred Buhl: Selbstverständlich regelt der Markt für Sicherheitsdienstleistungen den Preis, und diese Marktorientierung ist für uns als Dienstleistungsunternehmen sehr wichtig. Wir stellen uns dem Wettbewerb mit großem Erfolg. Als Marktführer für Sicherheitslösungen kann sich SECURITAS mit hoch qualifizierten Mitarbeitern und innovativen Lösungen sehr gut auf dem Markt behaupten. Allerdings gelten auf dem Markt gewisse Spielregeln, also die gesetzlichen Vorschriften. Sobald der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben sein wird, ist er für alle Akteure verbindlich.
Der Kunde soll nicht mehr zahlen, als er an Qualität und Leistung bekommt. Wenn er lediglich Personenstunden ausschreibt und das billigste Angebot berücksichtigt, wird er in aller Regel auch nur eine mäßige Sicherheitsdienstleistung bekommen. Damit sind erhebliche Risiken verbunden. Diese Risiken richten sich nach mehreren Einflussfaktoren:
- nach der allgemeinen und konkreten Gefährdung,
- nach dem Wert der zu schützenden materiellen oder immateriellen Werte,
- nach der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses,
- nach der Höhe des zu erwartenden Schadens,
- nach der Bedeutung des geschützten Bereichs für Business Continuity und Störungsfreiheit einer kritischen Infrastruktur,
um nur die wichtigsten Faktoren zu nennen.
Daher benötigen Kunden -- Unternehmen oder Behörden -- meist mehr als eine mäßige, möglichst billige Sicherheitsleistung. Wir wollen unsere Kunden überzeugen, wie viel ihre Sicherheit wert ist und wie komplex unsere Dienstleistungen sind. Vom Nichteintritt eines Schadensereignisses kann man nicht ohne weiteres auf die Qualität der Sicherheitsdienstleistung schließen. Es gibt aufschlussreiche und praktikable Verfahren, Sicherheit nicht am oberflächlichen Ergebnis zu messen, sondern an der kontrollierbaren Qualität einzelner Leistungselemente.
Solche Key Performance Indicators (KPIs) lassen sich zum Beispiel mit der Anzahl bestimmter erfassbarer Leistungen, behobener Schwachstellen und der -- möglichst geringen -- Zahl von Beschwerden erfassen. Als besonders effiziente und zugleich wirtschaftliche Sicherheitsleistungen haben sich sogenannte Integrierte Sicherheitslösungen (ISL) erwiesen, die Technik und Personaleinsatz intelligent verbinden und Synergieeffekte schaffen. Auch bei höheren Stundensätzen können die Kunden so Geld sparen. Sie zahlen insgesamt nicht unbedingt mehr für ihre Sicherheit, sie investieren lediglich in höherwertige Dienstleistungen.
Tariftreuegesetze sind bei den Verwaltungen unbeliebt und - nach einem EUGH-Urteil vom April 2008 - sogar unzulässig. Erst im April hat auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29.4.2009, VII Verg 76/08) einen Vergabeausschluss gekippt, der wegen des Fehlens einer Tariftreueerklärung ausgesprochen wurde. Hilft der ausgehandelte Mindestlohn hier weiter?
Manfred Buhl: Zur Tariftreue gibt es unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen. Unabhängig davon ist ein gesetzlicher Mindestlohn wirksam und wichtig für unsere Branche. Deshalb hat der BDWS am 27. März 2009 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt. Der Verband hat mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit Stundengrundlöhnen zwischen 6 Euro in den neuen Bundesländern und 8,32 Euro in Baden-Württemberg abgeschlossen.
Den vom BDWS gestellten Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages hat der Tarifausschuss beim BMAS am 31. August leider abgelehnt; und dies, obwohl eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung bestätigt hat, dass die vom BDWS vereinbarten Mindestlöhne keine negativen Beschäftigungseffekte haben. Sie berücksichtigen die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der einzelnen Bundesländer. Ein Mindestlohn würde den Sicherheitsunternehmen eine klare Kostenkalkulation ermöglichen und für mehr Fairness auf dem Markt sorgen.
Nach unserer Auffassung haben staatliche Einrichtungen eine besondere Verpflichtung, eingekaufte Dienstleistungen vernünftig zu vergüten und auf angemessene Löhne für die Mitarbeiter ihrer Dienstleister zu achten. Sie finanzieren sich aus Steuern, die die Allgemeinheit zahlt, auch der einfache Wachmann. Sie können frei von Wettbewerbsdruck handeln. Und nicht zuletzt haben sie Vorbildcharakter. Wenn sich nicht einmal staatliche Stellen verpflichtet fühlen, faire Preise zu zahlen und den betroffenen Mitarbeitern eine anständige Bezahlung zu ermöglichen, wer sonst stünde in der Pflicht?
Besonders aufschlussreich wird das Verhalten der Verwaltung sein, wenn der Mindestlohn in unserer Branche gesetzlich vorgeschrieben ist. Die staatlichen Stellen sind für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich. Also müssten sie besonders stark in der Pflicht stehen, den dann vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn zu beachten, denn sonst missachten sie Recht und Gesetz.
Nochmals, Politik und Markt scheinen doch ganz zufrieden mit den Leistungen der Branche zu sein -- auch bei Niedrigstpreisen. Wo läge denn der Mehrwert für den Auftraggeber, wenn der Stundenverrechnungssatz bei eher einfachen Aufgaben, etwa im Revierdienst, zum Beispiel um 2 Euro steigt?
Manfred Buhl: Der Mehrwert liegt erstens in der Qualität der Sicherheitsdienstleistung, die zu Dumpingpreisen nicht erbracht werden kann. Auch wenn ein Dienstleister einfache Aufgaben erbringt, muss er dabei ein bestimmtes Qualitätsniveau erreichen, damit die Dienstleistung wirklich sinnvoll ist. Wie bereits ausgeführt, gibt es bei der Beurteilung von Leistungen und Qualitäten im Sicherheitsgewerbe durch die Kunden nach unserer Auffassung mitunter Missverständnisse, die einen neutralen Blick auf die Realität trüben.
Zweitens profitieren alle in unserer Gesellschaft, auch die Auftraggeber, langfristig von der Marktbereinigung im Sicherheitsgewerbe, die höhere Löhne in Gang setzen können. Unseriöse Anbieter geraten unter Druck und werden sich nur noch schwer behaupten können. Dadurch sinkt die Gefahr für die Auftraggeber, einen schlechten und gefährlichen Anbieter zu engagieren. Insgesamt wird unsere Gesellschaft sicherer, weil sensible Sicherheitsdienstleistungen dann hoffentlich nur noch von seriösen Unternehmen erbracht werden können.
Was muss man sich unter Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe vorstellen? Eher Maßnahmen, die den einzelnen Mitarbeiter in seiner bisherigen Aufgabenerfüllung fördern? Oder sind vor allem die Unternehmen gemeint, die sich fit machen sollten, damit ihnen zusätzliche, hochwertigere Aufgaben übertragen werden?
Manfred Buhl: Qualifizierung bezieht sich auf das Personalwirtschafts- und das Bildungsmanagement. Die Qualifizierungsoffensive des BDWS verfolgt beide Richtungen. Sie hat die Einführung der zwei schon erwähnten Ausbildungsberufe und der neueren Studiengänge für Sicherheitsmanager gefördert. Sie zielt mit dem BDWS-Standard auch auf eine Qualifizierung des Unternehmens und des Unternehmers selbst ab. Dazu zählen
- die Forderung nach Tariftreue,
- die Vorlage von Unterlagen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialabgaben und Steuern oder
- die Mitgliedschaftsvoraussetzung eines Betriebszentrums mit öffentlichen Betriebsräumen, in denen die Aufzeichnungen zu den Sicherheitsdienstleistungen zusammen mit anderen Schriftstücken, Personalunterlagen, Objektdaten und Dienstanweisungen aufbewahrt werden.
Als deutscher CEO im weltgrößten Sicherheitsunternehmen schauen Sie bestimmt auch über Grenzen. Wie sieht die Situation der Branche in Ländern aus, in denen die Rahmenbedingungen für Ihre Branche schon so sind, wie Sie sie sich vorstellen?
Manfred Buhl: Die Entwicklung des Sicherheitsgewerbes in Europa ist höchst unterschiedlich - auch im Qualifizierungsniveau. Nachlesen lässt sich das am besten in dem von Ottens/Olschok/Landrock im Boorberg-Verlag herausgegebenen Sammelwerk "Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste in Europa".
Zertifizierungen von Unternehmen gibt es überall auf der Welt, vor allem an der weltweit bekannten, aber nicht branchenspezifischen, ISO-Normreihe 9100. CoESS (Confederation of European Security Services), bemüht sich sehr um eine Angleichung des Qualifizierungsniveaus des Sicherheitsgewerbes in Europa. Dabei sollte natürlich eine Angleichung an das höchste Qualifizierungsniveau gesucht werden, nicht etwa an das niedrigste nach dem Prinzip des »kleinsten gemeinsamen Nenners«.
Den Mindestlohn gibt es inzwischen in mindestens 20 von 27 Mitgliedstaaten der EU. Er reicht etwa im Jahr 2007 von 92 Euro in Bulgarien bis 1.570 Euro pro Monat in Luxemburg. In den USA existiert ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn bereits seit 1938.
Und wer müsste nun was tun, um Ihre Ziele auch in Deutschland voranzubringen?
Manfred Buhl: Der BDWS wird - da bin ich sicher - den BDWS-Standard als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Verband beschließen. Ob und wann eine branchenspezifische Zertifizierung eingeführt und möglichst sogar gesetzlich verankert wird, muss in Gesprächen mit der Innenministerkonferenz und seinem Arbeitskreis II erörtert werden. Diese Zertifizierung ist aus unserer Sicht unabdingbar. Idealerweise wird die Bundesregierung eine Zertifizierungspflicht einführen, damit unser Gewerbe vernünftige Markteintrittsbarrieren aufweist. Sobald die unbegrenzte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa kommt und auch kaum überprüfbare ausländische Dienstleister sensible Sicherheitsleistungen erbringen können, wird diese Zertifizierung unverzichtbar für die öffentliche Sicherheit sein.
Nachdem der Tarifausschuss beim BMAS den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages abgelehnt hat, kann nur die Bundesregierung anstelle des BMAS-Tarifausschusses per Kabinettsbeschluss eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Wenn dies geschieht und die Mindeststundenlöhne in Kraft gesetzt werden, müssen die staatlichen Stellen ihre Einhaltung wirksam kontrollieren und Verstöße mit empfindlichen Strafen sanktionieren.
Gleichzeitig wird sich der Trend großer, kapitalstarker Sicherheitsunternehmen verstärken, branchenspezifische Sicherheitskompetenz zu entwickeln und anzubieten. Die kapitalstarken Sicherheitsunternehmen werden zunehmend als Systemhäuser auftreten, die sich nicht mehr damit begnügen, ausgeschriebene Personenstunden anzubieten, sondern ganzheitliche Sicherheitskonzeptionen, die eigene Investitionen in sicherheitstechnische Anlagen einschließen. Insgesamt werden die großen Sicherheitsunternehmen ihre Fachkompetenz verstärken, ihr Leistungsportfolio ausweiten und ebenso zuverlässige wie leistungsstarke Partner für sicherheitsbedürftige Unternehmen und Behörden werden. Darin sehe ich die Trendwende im Sicherheitsgewerbe.